Zur Top-Navigation springen Zur Seitennavigation springen Zur Hauptinhalt springen Zur Fußnavigation springen

Veröffentlichung der BFH-Entscheidung zur Umsatzsteuer offiziell angekündigt

Labyrint UsT

Bei Umsatzsteuererstattung Rechnungskorrekturen nur in Ausnahmefällen

Selbständige Berufsbetreuer können sich hinsichtlich der Umsatzsteuerfreiheit ihrer Vergütungen bis zum 30.6.2013 nunmehr unmittelbar auf die BFH-Entscheidung vom 25.4.2013 (V R 71/11) berufen. Rechnungskorrekturen der Vergütungsanträge gegen die Staatskasse für den Zeitraum 01.07.05 bis 30.06.13 sind nicht Voraussetzung der Umsatzsteuererstattung.

Umsatzsteuerbefreiung: Rat einholen, wann Steuerpflicht die bessere Lösung ist

Logo ETL.de

Wegen Vorsteuerabzug zeitweiligen Verzicht auf Steuererstattung prüfen

Für Betreuungsleistungen, die vor dem 1. Juli 2013 erbracht wurden, haben Berufsbetreuer gemäß der jetzigen BFH-Entscheidung ein Wahlrecht. Sie können ihre Leistungen umsatzsteuerpflichtig behandeln, sie müssen dies aber nicht. Mitunter kann es von Vorteil sein, Betreuungsleistungen, die bis zum 30. Juni 2013 erbracht wurden, weiterhin als steuerpflichtig zu belassen, da dann insoweit auch ein Vorsteuerabzug möglich ist.

Pressekontakt

Logo BVfB 120x160

Pressekontakt - Ilona Schilensky

  0180 2001896*
  

*0,06 € pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobil kann höher sein

Broschüre