Um als Betreuer bestellt zu werden, ist es erforderlich bei der regionalen Betreuungsbehörde das Interesse an der Übernahme von Betreuungen zu bekunden.
Die Behörde prüft:
Dabei berücksichtigt die Behörde bei Ihrer Bestellungspolitik auch die spezielle Ausbildung und Berufserfahrung des Betreuerpools im Verhältnis zu den regional üblicherweise anfallen Anforderungsprofilen der Betreuungen.