Ohne eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erhalten Sie keine Zulassung als Berufsbetreuer.
Mit unserem Partner, der VGA GmbH, sind Sie auf der sicheren Seite.
Exklusiv für unsere Mitglieder haben wir mit der VGA GmbH, attraktive Sicherheitspakete speziell für Vermögensschäden sowie für den Rechtsschutzbereich ausgehandelt.
Denn jeder kennt das: Unter Zeitdruck passieren schnell kleine Fehler, die später verheerende Auswirkungen haben können.
Kleine Fehler – große Wirkung
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung deckt alle finanziellen Schäden, die Sie Ihren Kunden durch ein Fehlverhalten zufügen und sichert so Ihr privates Vermögen. Wird der Abschluss der Versicherung gegenüber der Stammbehörde nicht nachgewiesen, erfolgt keine Registrierung als Berufsbetreuer und kann kein Vergütungsanspruch geltend gemacht werden.
Noch mehr Sicherheit über den Gruppenvertrag des BVfB
Möchten Sie Ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erweitern, haben Sie die Möglichkeit über uns als Ihren Verband eine Zusatzdeckung zu vereinbaren. Versicherungsnehmer dieses Vertrags über diese Zusatzdeckung ist der BVfB. Die Versicherungsleistung wird ggfs. nach Ausschöpfung der Versicherungssumme der eigenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Berufsbetreuers fällig.
Sicher Recht bekommen
Ob geschäftlich oder privat – unser Partner, die VGA GmbH - kümmert sich um Ihren Rechtsschutz. Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen und übernehmen die dafür erforderlichen Kosten. Für unsere Mitglieder bieten wir eine besondere Rahmenvereinbarung an, die neben dem klassischen Privat- und Berufs-Rechtsschutz, den Verkehrs-Rechtsschutz sowie einen Spezial Straf-Rechtsschutz für Berufsbetreuer mit einschließt.
Auch wenn Sie von Zuhause arbeiten, ist es wichtig, die gewerblich genutzten Möbel, Büromaterial sowie Computer, Drucker etc. zu versichern. Mit unserer günstigen und kompakten Lösung sind Sie rundum abgesichert, weit über den üblichen Versicherungsschutz hinaus.
Wird ein Raum ausschließlich gewerblich oder freiberuflich genutzt, dann sind die Gegenstände, welche sich darin befinden, im Regelfall nicht im Versicherungsschutz der Hausratversicherung inbegriffen.
Diese versichert nämlich nur den Hausrat in privat genutzten Räumen sowie Nebengebäuden.