Länderseite Baden-Württemberg
Hier erhalten Sie aktuelle Informationen über Betreuungsbehörden, Amtsgerichte und regionale Entscheidungen aus dem Land Baden-Württemberg rund um die Betreuung. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Corona-Krise. Mehr Informationen >>
Best of Betreuungsrecht 2023
Wesentliche Änderungen für Berufsbetreuer
erhalten Sie hier einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Betreuungsrecht ab 2023
Hier erhalten Sie weitere Unterlagen für die Registrierung als Berufsbetreuer
- Verordnung über die Registrierung von beruflichen Beteuern (Betreuerregistrierungsverordnung – BtRegV)
- Registrierung der Berufsbetreuer
- Synopse BGB - Betreuungsrecht
- Synopse BtOG
- Synopse Vergütungsrecht
- Synopse Betreuungs- und Unterbringungsverfahren
- Antrag auf Registrierung als Berufsbetreuer (Beginn der Tätigkeit vor 01.01.2020)
- Antrag auf Registrierung als Berufsbetreuer (Beginn der Tätigkeit ab dem 01.01.2020
Auswertung der Veranstaltung
Die Reform kann kommen – jetzt ans Werk
2. Baden-Württembergischer BGT und Verleihung des BGT-Förderpreises am 26. März 2021 -online-
Auf dem 2. BGT Baden-Württemberg war der BVfB in zwei Arbeitsgruppen zu den Themen Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer und Unterstützte Entscheidungsfindung mit seinen beiden Regionalvertretern (Walter Dörrer / Thomas Schirmer) und der Geschäftsführung gut repräsentiert.
Am Vormittag hatte Prof. Dr. Fröschle, der den gesamten Reformprozess konstruktiv - aber auch stets kritisch - begleitet hat, in seinem Vortrag erfreulicherweise den Schwerpunkt auf die Auswirkungen der Reform des Betreuungsrechts für Berufsbetreuer gelegt und angemahnt, ein Sachkundenachweis dürfe nicht zu einfach ausfallen. Ähnlich verlief anschließend die Diskussion in der Arbeitsgruppe 3.
In der Arbeitsgruppe 1 zur unterstützten Entscheidungsfindung wurde herausgearbeitet, dass die Unterstützung nur Mittel zum Zweck sein kann und der Zweck einer rechtlichen Betreuung auch nach der Reform in der Erledigung der rechtlichen Angelegenheiten bestehen muss. Klaus Bobisch - Geschäftsführer des BVfB - vertrat in seinem Vortrag die Ansicht, Unterstützung und Vertretung fänden nebeneinander und nicht "gegeneinander" statt und verwies auf ein Positionspapier des BGT, in dem ebenfalls von Unterstützen und Vertreten und gerade nicht von Unterstützen statt Vertreten die Rede ist.
Die Bedeutung der Reform aus Sicht der Justiz wurde durch das Grußwort des Ministers der Justiz und für Europa des Landes Baden-Württemberg - Guido Wolf - unterstrichen. Von Seiten des Gesundheitsministeriums verlas Staatssekretärin Bärbl Mielich ein Grußwort, in dem leider nur Platz für einen ausdrücklichen Dank an die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer für ihre Arbeit während der Pandemie war, Die Berufsbetreuer ließ sie unerwähnt.
Konkretisierung § 2 CoronaImpfV
In Baden-Württemberg werden BerufsbetreuerInnen nun genauso behandelt wie BetreuungsrichterInnen
In den letzten Tagen sind zwei Schreiben des Sozialministeriums (s. unten) zur Konkretisierung des § 2 CoronaImpfV bekannt geworden. Mit dieser Konkretisierung wurden Berufsbetreuer in die Gruppe "Schutzimpfung mit höchster Priorität" aufgenommen. Gemäß dieser Schreiben ist bei der Impfung eine Bescheinigung über die Tätigkeit vorzulegen. Hierzu gab es zahlreiche Nachfragen, mit denen sich der Kommunalverband für Jugend und Soziales an das Sozialministerium gewandt hat.
Die Antwort des Sozialministeriums, inkl. Link zum Bescheinigungsformular lesen Sie nachfolgend. Danach sind die Betreuungsbehörde, die Betreuungsgerichte und die Betreuungsvereine als Arbeitgeber der Vereinsbetreuer nicht für die Bescheinigung zuständig:
Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer haben mit höchster Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung, sofern sie in einer unter § 2 Ziffer 2 der CoronaImpfV genannten Einrichtung (stationäre und teilstationäre Einrichtung zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen) tätig sind. Die Bescheinigung zur Impfberechtigung sollte von der Einrichtung ausgestellt werden, in der die betreuende Tätigkeit ausgeführt wird. Liegt eine Tätigkeit in mehreren der genannten Einrichtungen vor, ist für die Impfung die Bescheinigung der Tätigkeit durch eine Einrichtung ausreichend.
Eine Vorlage finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Corona_SM_Impfbescheinigung-Arbeitgeber.pdf .
Diese Information wurde zur Verfügung gestellt von
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Referat 51 (Grundsatz, Prävention, Öffentlicher Gesundheitsdienst)
Telefon 0711 123-3841
Systemrelevanz
In Baden-Württemberg werden rechtliche BetreuerInnen zusammen mit Rechtsanwälten und Notaren zu den Beratungs- und Unterstützungsleistungen (S.20) gezählt.
Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus
Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus
Hier erhalten Sie die aktuellen Hinweise aus ihrem Bundesland
Corona-Hilfe
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Corona-Soforthilfe
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Online-Wissenstest zum Betreuungsrecht
Einen Online-Wissenstest zum Betreuungsrecht bietet der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg auf seiner Internetseite an.
Der kurze Test umfasst 12 Fragen und richtet sich vor allem an ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und ist damit insbesondere für Betreuungsvereine von Interesse.Im Rahmen der Testauswertung gibt es tiefer gehende Informationen zu den jeweiligen Wissensbereichen.
Gesetzesänderungen im BGB und FamFG ab 1.1.2013 bzw. 26.2.2013
Gesetzesänderungen im BGB und FamFG ab 1.1.2013 bzw. 26.2.2013
Nachstehend lesen Sie alle wesentlichen Änderungen des Patientenrechtegesetzes, des Gesetzes über die betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung (ab 26.2.2013) und des ZPO-Rechtsmittelreformgesetzes (ab 1.1.2013)