Mitgliedsbeiträge
Mitgliedschaft mit vollem Beitrag
- für BVfB-Mitglieder 145,00 € pro Jahr
Führt das Mitglied mehr als zehn berufliche Betreuungen, besteht Mitgliedschaft ohne Ermäßigung. Für Mitglieder gelten zwei Beitragshöhen. Einzel-Mitglieder zahlen 145,00 €. Mitglieder deren Ehe- /Lebenspartner ebenfalls Mitglied im BVfB sind zahlen je 125,00 € pro Jahr. Bei Aufnahme in der zweiten Jahreshälfte fallen für beide Mitgliedsarten bis zum Jahresende nur 50% des Beitrages an.
Mitgliedschaft mit ermäßigtem Beitrag
- für BVfB-Mitglieder (ermäßigt) 75,00 € pro Jahr
Existenzgründer benötigen oft mehrere Jahre um existenzsichernde Einnahmen zu erzielen. Deshalb hat der BVfB die Möglichkeit geschaffen, Mitgliedern in der Existenzgründungsphase auf Antrag den Status der Mitgliedschaft mit ermäßigtem Beitrag zu gewähren.
Diese Mitglieder zahlen für die die Dauer der ermäßigten Mitgliedschaft nur einen Jahres-Beitrag in Höhe von 75,00 €. Bei Aufnahme in der zweiten Jahreshälfte fallen bis zum Jahresende nur 37,50 € Beitrag an. Mitglieder mit ermäßigtem Beitrag erhalten dabei die gleichen Leistungen wie Mitglieder mit vollem Beitrag.
Die Mitgliedschaft mit ermäßigtem Beitrag ist gültig für 6 Monate und kann auf Antrag verlängert werden. Führt das Mitglied mehr als zehn berufliche Betreuungen, tritt unmittelbar Vollmitgliedschaft ein.
Fördermitgliedschaft
Verbandsmitglieder im Sinne der Fördermitgliedschaft können Personen und Vereinigungen werden, deren Mitglieder aufgrund der Kenntnisse, Erfahrungen, Einflüsse oder sonstiger Bedeutung, die diese Person oder Vereinigung besitzen, eine Förderung des Verbandszwecks erwarten lassen.
Besonderheit - Fördermitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von mind. 75,00 € pro Jahr.
Aufnahmegebühr
Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben.