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„Positive Signale aus Nordrhein-Westfalen“

Mehr Geld für Berufsbetreuer noch 2023?

 Düsseldorf, den 21.02.2023

BVfB Klitschka swDer Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Benjamin Limbach, hat in einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer, Walter Klitschka, signalisiert, dass angesichts der Preis- und Lohnentwicklung eine zügige Anpassung der Vergütung für rechtliche Betreuer an die zwischen den Tarifparteien für den Öffentlichen Dienst vereinbarten Entgelte befürwortet wird. Der Vorschlag wird allerdings auf Landesebene zuvor mit dem Finanzministerium abzustimmen sei. Immerhin forderten die Gewerkschaften Anfang Oktober Entgelterhöhungen für den Öffentlichen Dienst von 10,5 %, so dass eine Umsetzung des Vorschlages eine deutliche „Finanzspritze“ bedeuten würde.

An dem Gespräch nahmen von Seiten des Ministeriums der Leiter der Abteilung II Ministerialdirigent Dr. Andreas Christians und der stellvertretende Referatsleiter Dr. Joerg Kraemer und von Seiten des BVfB als weiteres Vorstandsmitglied Matthias Belke-Zeng teil. Neben einer zügigen Gesetzesinitiative der Länder ging es auch um die Frage nach einer weiteren Vergütungserhöhung im Zuge der Reform des Betreuungsrechts. Insoweit bestand Einigkeit,

„Bundesrat gefährdet Qualität in der rechtlichen Betreuung“

Berlin, den 11.07.2022

Walter Klitschka120x160Der Bundesrat hat dem Entwurf des Bundesjustizministeriums für eine Betreuerregistrierungsverordnung in modifizierter Form zugestimmt und damit die fachlichen Voraussetzungen für den Berufseinstieg noch weiter abgesenkt. „Das ist eine ängstliche Entscheidung und Angst ist bekanntlich ein schlechter Berater. Vor lauter Sorge, keine rechtlichen Betreuer mehr zu finden, gefährdet der Bundesrat die Qualität in der rechtlichen Betreuung.“ äußerte sich Walter Klitschka - 1. Vorsitzender des BVfB - zu der halbherzigen Entscheidung des Bundesrates. Anlass zur Kritik ist vor allem die Möglichkeit, erneut über die ehrenamtliche Tätigkeit in den Beruf einzusteigen; ein Weg der nach jahrelangen Diskussionen unter Experten als überholt und nicht mehr zeitgemäß gilt. Außerdem wird der Bundesrat voraussichtlich durchsetzen, dass Absolventen bestimmter Studiengänge ohne weiteren Nachweis fachlicher Qualifikationen Berufsbetreuer werden können und der Quereinstieg in den Beruf weiter erleichtert wird. „Das sind zwar exakt dieselben Vorschläge, die wir bereits 2018 dem Bundesjustizministerium gemacht haben; aber insgesamt ist der Sachkundenachweis nunmehr derart verwässert und durchlöchert, dass die zu erfüllenden Mindestanforderungen keine ausreichende Qualität mehr in der rechtlichen Betreuung gewährleisten.“ fasste Walter Klitschka seine Bewertung der Entscheidung des Bundesrates weiter zusammen.

Unklar bleiben des Weiteren die Anforderungen an die Prüfung der Sachkunde.

„Gefährden die Länder die Reform des Betreuungsrechts?“

Berlin, den 11.03.2021

Walter Klitschka, 1. Vorsitzender des BVfBAuf fachlicher Ebene war es dem Bund gelungen, alle Beteiligten im Betreuungswesen an einen Tisch zu holen. Als Ergebnis eines umfassenden Diskussionsprozesses brachte die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 18.11.2020 in den Bundestag ein, der von den Verbänden mitgetragen werden konnte. Dieser mühsam ausgehandelte Kompromiss wird nun durch die Lander infrage gestellt, obwohl diese seinerzeit an dem Diskussionsprozess beteiligt waren.

Am 05. März 2021 hat der Bundestag dem Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in der vom Rechtsausschuss empfohlenen Fassung zugestimmt. Auf Druck der Länder werden darin die Anforderungen für die Registrierung rechtlicher Betreuer weiter heruntergeschraubt. Fundierte Kenntnisse im Betreuungs- und Verfahrensrecht sollen für den Nachweis der Sachkunde nicht mehr erforderlich sein. Dies widerspricht dem Rat von Experten und dem Zweck des Reformvorhabens insgesamt; nämlich die Qualität in der rechtlichen Betreuung zu steigern. Denn Qualität in der rechtlichen Betreuung setzt eine gute Ausbildung voraus.

Reaktion des BVfB auf die Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19.02.2021: Weitere Personen erhalten Impfangebot

Offener Brief an den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Karl-Josef Laumann

Berlin, 23.02.2021

Sehr geehrter Herr Minister,

der Bundesverband freier Berufsbetreuer (BVfB) vertritt die Interessen selbständig tätiger Berufsbetreuer. In Deutschland üben ca. 16.100 Personen den Beruf rechtlicher Betreuer aus, von denen nach einer Schätzung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik über 80% freiberuflich tätig sind.

Mit Verärgerung hat der BVfB einer Pressemitteilung Ihres Hauses vom 19. Februar entnommen, dass im Land Nordrhein-Westfalen offenbar Betreuungsrichter und Rechtspfleger ein Impfangebot erhalten sollen; rechtliche Betreuer hingegen nicht.

Der Bund hat für die Länder verbindlich festgelegt, dass in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden, Schutzimpfungen mit höchster Priorität durchzuführen sind.

"Die in Nordrhein-Westfalen festgelegte Impf-Reihenfolge halten wir für verantwortungslos und nicht mehr vermittelbar"

Offener Brief an den Bundesgesundheitsminister, Herrn Jens Spahn:

Berlin, 23.02.2021

 

Sehr geehrter Herr Minister,

der Bundesverband freier Berufsbetreuer (BVfB) vertritt die Interessen selbständig tätiger Berufsbetreuer. In Deutschland üben ca. 16.100 Personen den Beruf rechtlicher Betreuer aus, von denen nach einer Schätzung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik über 80% freiberuflich tätig sind.

Wir halten wenig davon, wenn sich Berufsgruppen im Zuge der geplanten Änderungen der Coronaimpfverordnung bei der Festlegung der Prioritäten meinen „vordrängeln“ zu müssen. Allerdings haben wir etwas dagegen, wenn einige Bundesländer die Vorgaben des Bundes missachten bzw. abwegige Reihenfolgen bei den Angeboten für eine Schutzimpfung festlegen.

Während nach unserem Kenntnisstand in Süddeutschland rechtlichen Betreuern zusammen mit Betreuungsrichtern eine Schutzimpfung mit höchster Priorität angeboten wird, scheint man einer Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zufolge, in Nordrhein-Westfalen vorrangig Rechtspflegern ein entsprechendes Angebot unterbreiten zu müssen; rechtlichen Betreuern aber nicht. Abgesehen davon, dass diese landesspezifischen Unterschiede in der Bevölkerung auf Unverständnis stoßen, halten wir die in Nordrhein-Westfalen festgelegte Reihenfolge für verantwortungslos und nicht mehr vermittelbar.

Wir wollen ein gerichtlich überprüfbares Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer schaffen.

Kiel, 19. August 2020:

Gespräch mit Minister Claussen am 19.08.2020Nach gerade einmal gut 100 Tagen im Amt, setzte Claus Christian Claussen, Minister für Justiz, Europa und Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein eine Tradition seiner Vorgängerin, Frau Sütterlin-Waack, fort und traf sich mit Vertretern der Berufsverbände zur Fortsetzung des Dialoges zur Reform des Betreuungsrechts.

Im Mittelpunkt des Gesprächs stand das Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer, das in dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vorgesehen ist.

„Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts muss noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden“

Berlin, den 29. Juni 2020 -

In der vergangenen Woche wurde der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für eine umfassende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts veröffentlicht. Die Verbände und Experten haben bis zum 10. August Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Sollte der Entwurf Gesetz werden, wäre damit eine deutliche Aufwertung der Tätigkeit von Berufsbetreuern und des Selbstbestimmungsrechts der Betreuten verbunden. Zukünftig würde eine Registrierung für Berufsbetreuer erfolgen, die von einem Sachkundenachweis und der persönlichen Eignung abhängig gemacht würde.

Für uns ist das der zentrale Aspekt in dem Gesetzesentwurf. Die Zulassung zum Beruf soll von fachlichen Kriterien abhängig gemacht werden und die Prüfungen von Berufsbetreuern durch die Behörden, die bislang ohne Rechtsgrundlage erfolgen, fänden damit endlich ihr Ende.“ äußerte sich Herr Klitschka, der erste Vorsitzende des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer.

In punkto Systemrelevanz werden Berufsbetreuer wie die Anwaltschaft und Notare behandelt. Das ist das richtige Signal!

Berlin, den 23. April 2020 -

Spätestens ab kommendem Montag können Berufsbetreuer, die angesichts der Coronakrise in den letzten Wochen Probleme bei der Kinderbetreuung hatten, in einigen Bundesländen aufatmen. Berlin und Baden-Württemberg haben bereits gesetzliche Betreuer ausdrücklich in die Liste der systemrelevanten Berufe aufgenommen. „Für einige unserer Mitglieder war das ein ganz wichtiger Punkt.Denn es ist als Freiberufler kaum machbar, die Berufsausübung und die Kinderbetreuung auf Dauer gleichzeitig zu stemmen,

„Der Beschluss über die Betreuerbestellung geht die Banken nichts an!“

Berlin, den 08. April 2020 - Mit deutlichen Worten schloss sich Walter Klitschka, der Vorsitzende des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer, der Auffassung der Berliner Datenschutzbeauftragten an. Diese hatte in ihrem Jahresbericht 2019 (Finanzen: Kapitel 10.5. Seite 154) die Praxis einer Bank für rechtswidrig erklärt, die für den Nachweis der Stellvertretungsbefugnis von einem Berufsbetreuer die Vorlage des Beschlusses über die Betreuerbestellung verlangt hatte. In den Gerichtsbeschlüssen werden nämlich die Erkrankungen oder Behinderungen genannt, die ursächlich für die Einrichtung einer Betreuung sind und diese schutzwürdige Information benötigen die Banken nicht. Rechtliche Betreuer legitimieren sich gegenüber Behörden, Ärzten, Kreditinstituten und sonstigen Dritten mit dem Betreuerausweis. Zu diesem Zweck wird der Ausweis erstellt und den Betreuern ausgehändigt.

Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Erhöhung der Betreuervergütung zu

bundestag adler

Soeben hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 07. Juni 2019 dem Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung zugestimmt. Damit ist die entscheidende Hürde vor dem Inkrafttreten des Gesetzes genommen und ist mit einer Vergütungserhöhung für Berufsbetreuer noch in diesem Sommer zu rechnen. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes ist nun von der Ausgabe des Gesetzes im Bundesgesetzblatt abhängig. Voraussichtlich wird das neue Vergütungsrecht dann ab dem 01.07.2019 oder 01.08.2019 zur Anwendung kommen.

„Heute ist ein guter Tag für unseren Beruf!“ äußerte sich Walter Klitschka, der erste Vorsitzende des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer spontan zur Zustimmung des Bundesrates.

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Pressekontakt - Ilona Schilensky

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